Photovoltaik

Freiflächen

Solarpark bauen?

Unser Spezialgebiet.

Eine gute Investition:

Freiflächenanlagen (PV-FFA)

Nutzen Sie ungenutzte Flächen für die nachhaltige Energieerzeugung mit Solarenergie. Solarparks sind ideal zur sinnvollen Bewirtschaftung von Brachland, Parkplätzen oder auch industriellen Flächen.

Wurden noch vor Jahren laut Umweltbundesamt 4,1 Hektar zur Erzeugung eines Megawatts benötigt, waren es 2021 nur noch ca. 1 Hektar. Denn durch Hochleistungs-Solarmodule kann heute auf der gleichen Fläche deutlich mehr Solarstrom gewonnen werden.

Mit Photovoltaik für Freiflächen lässt sich somit weit mehr Energie pro Fläche erzeugen als mit Energiepflanzen. Wir bieten maßgeschneiderte Photovoltaik-Lösungen für Freiflächen, die auf Ihre spezifischen Anforderungen zugeschnitten sind. Von der Standortanalyse und Planung bis hin zur Installation und Wartung unterstützen wir Sie bei jedem Schritt auf Ihrem Weg zur Nutzung von Solarenergie im großen Stil.

Photovoltaik Freiflächen und Solarparks – mit buschmann energietechnik verwandeln Sie ungenutzte Freiflächen in nachhaltige Energieerzeugungsanlagen.

Photovoltaik für alle, die Großes mit Ihrer Fläche vorhaben: Wir planen Photovoltaikanlagen maximal ertrags- und zukunftssicher.

Freiflächen rechnen sich. Auch ohne Förderung.

Aufgrund der niedrigen Modul- und hohen Strompreise können sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) mittlerweile auch ohne EEG-Förderung oder Eigenbedarf rechnen. Wir beraten Sie gerne.

Sonnige Aussichten. Für PV Freiflächen.

Unsere Referenzen. Auf ganzer Fläche.

EEG: Welche Fläche

wird gefördert?

Das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) regelt den Bau von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Zu Freiflächenanlagen gehört grundsätzlich laut EEG jede Solaranlage, die nicht auf, an oder in einem Gebäude oder einer sonstigen baulichen Anlage angebracht ist.


Folgende Flächen werden durch das EEG 2023 gefördert:

Flächen im Bereich von bestimmten Bebauungsplänen

Flächen, für die bestimmte Planfeststellungs- oder immissionsschutzrechtliche Verfahren durchgeführt wurden (z. B. Abfallbeseitigungsanlagen)

Flächen innerhalb eines 500 Meter-Streifens entlang von Autobahnen und bestimmten Schienenwegen

Acker- und Grünlandflächen in sog. benachteiligten Gebieten

Gut, zu wissen:

Es geht auch ohne EEG.

Aufgrund der niedrigen Modul- und hohen Strompreise rechnen sich Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) mittlerweile auch ohne EEG-Förderung. So genannte PPA-Anlagen („Power Purchase Agreement“).


Mit einer PPA-Anlage verkaufen die Anlagenbetreiber ihren Strom direkt an Stromversorger, Direktvermarkter oder Unternehmen – ohne jedoch an die förderfähigen Flächen des EEG gebunden zu sein. Somit stehen grundsätzlich alle Arten von Flächen für eine PPA-Anlage offen. Ein baurechtliches Genehmigungsverfahren müssen natürlich alle Photovoltaik-Freiflächenanlagen durchlaufen. Hier unterstützen wir Sie gerne!

Nutzen Sie unsere

energie. technik. kompetenz.

Wir analysieren Ihre individuellen Bedürfnisse und erstellen maßgeschneiderte Photovoltaik-Systeme, die perfekt auf Ihren Energiebedarf und Ihr Budget zugeschnitten sind.

Buschmann Energietechnik GmbH

Langenstraße 12 • 27239 Twistringen